Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wurde zu Beginn des 18. Jahrhunderts erstmals nachweislich vom Forstbeamten Hans Carl von Carlowitz in dessen Gesamtwerk „Sylvicultura oeconomica, oder haußwirthliche Nachricht und naturgemäße Anweisung zur wilden Baumzucht“ genannt. Der Grundgedanken war, dass immer nur so viele Bäume geschlagen werden sollten, wie durch Aufforstung nachwachsen konnten.
Eine umfassendere gesellschaftliche Kenntnisnahme von Nachhaltigkeit folgte dann erst im Jahr 1952 in den Grundsätzen der „Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaftsweise“. Dort heißt es: „Mit den sich erneuernden Hilfsquellen muss eine naturgemäße Wirtschaft betrieben werden, so dass sie nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit auch noch von den kommenden Generationen für die Deckung des Bedarfs der zahlenmäßig zunehmenden Menschheit herangezogen werden können.“
Auffällig ähnlich ist dann auch die Definition der Brundtland-Kommission von 1983: „Die Menschheit hat die Fähigkeit, die Entwicklung nachhaltig zu gestalten, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse der Gegenwart erfüllt, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“
„Nachhaltigkeit“ versteht sich also nicht als zu erreichenden oder gar erreichbaren Status Quo, sondern als eine kontinuierliche Entwicklung, welche sich auch anhand äußerer Faktoren und Einflüsse definiert. Diese Entwicklung findet in drei Dimensionen statt: