CSR-Berichtspflicht
Seit 2017 gilt für bestimmte Unternehmen die sogenannte "CSR-Berichtspflicht", welche ein verantwortungsbewussteres und nachhaltigeres Handeln fördern soll. Unternehmen werden hierbei aufgefordert, transparent über ökologische und soziale Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit gegenüber verschiedenen stakeholdern (wie Endverbraucher, Kunden oder Politik) zu berichten.
Folgende Themen umfasst die nichtfinanzielle Berichterstattung unter anderem:
- Umweltbelange (z.B. Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch oder Schutz der biologischen Vielfalt)
- Arbeitnehmer- und Sozialbelange (z.B. Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen oder Sicherstellung des Schutzes lokaler Gemeinschaften)
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Welche Unternehmen müssen berichten:
- alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen
Die Berichtspflicht gilt weiterhin für Unternehmen,
- die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter haben und
- deren Umsatzerlös größer 40 Millionen Euro ist oder
- dessen Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt.
Kleine und mittelständische Unternehmen sind nicht unmittelbar betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass berichtsführende Untrnehmen Informationen von ihren Zulieferern einfordern.
Geplante Änderungen
Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 eine weitreichende Änderung der Nachaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen und einen entsprechenden Entwurf (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) vorgelegt.
Laut Entwurf sollen ab 2024 deutlich mehr Unternehmen berichten, und zwar alle die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
- mindestens 250 Beschäftigte.
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
- Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
Ab 2026 sollen zusätzlich auch kleine und mittlere Unternehmen (ab zehn Mitarbeitern) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt.